Erforderliche Unterlagen für eine Verkehrswertermittlung
Was wir für Sie tun können
Ermittlung des Gegenstandwertes für
Neben der Bewertung von Wohnimmobilien verfügen wir über besondere Kenntnisse und umfassende Erfahrungen im Bereich der Bewertung von Spezialimmobilien wie:
Aktueller Grundbuchauszug
Aktueller Lageplan
Pläne aus Bauakte vom Bau- oder Landratsamt
Berechnung d. umbauten Raumes (in Bauakte)
Berechnung d. Wohn- und Nutzfläche (in Bauakte)
Gutachtenzweck
Berechnung der BGF – Bruttogrundfläche
Miet- und Pachtverträge
Evtl. frühere Gutachten z.B. v. Versicherungen etc.
Belege zur Wohnwertverbesserung, Gebäudeerhaltung, etc.
Angabe der Hausverwaltung und Ansprechpartner der Immobilie
Bei ETW: alle wertrelevanten Eigentümerbeschlüsse
Bei ETW: die letzte Neben- und Hauskostenabrechnungen
Bei ETW: notarielle Teilungserklärung samt eventueller Nachträge
Wertermittlungsstichtag(e) (aktuell und/oder zurückliegend)
Eine Bescheinigung über Erschließungskosten erhält man bei den zuständigen Tiefbau- bzw. Bauämtern. Bei der Beantragung ist es ratsam, die Höhe der Kosten zu erfragen.
Gerne beschaffen wir auch (mit Vollmacht) für Sie die kompletten Unterlagen für die Erstellung des Gutachtens. Als Gutachten-Auftraggeber teilen Sie uns bitte außerdem die Ihnen bekannten und nicht im Grundbuch eingetragenen Lasten und Rechte (z. B. begünstigende Rechte, Denkmalschutz, Wohnungs- und Mietbindungen, Überbauten oder Bodenverunreinigungen, Altlasten) mit.
Wenn diese obigen Unterlagen oder Daten vorliegen, benötigen wir einen Zeitaufwand von ca. 14 Tagen für die Erstellung eines Gutachtens. Vorausgesetzt, dass die Ortsbesichtigung mit Anfertigung der Bilder schon vorher durchgeführt wurde.